Samstag, 1. November 2014

ab Januar 2015: Gefahrgutbeauftragte, Schulung nach § 5 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung)

Einen Gefahrgutbeauftragten mit entsprechender Schulung benötigen zunächst alle Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind. Die Schulung kann nur durch von den IHK zugelassene Veranstalter erfolgen und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Die EG-Richtlinie 96/35/EG vom 3. Juni 1996 (ABl. EG 1996 L 145 S. 10) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern (in Deutschland Gefahrgutbeauftragte - Gb) für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene oder auf den Binnenwasserstraßen vor, zusätzlich in Deutschland für den Luft- und Seeschiffsverkehr. Ziel der Schulung der Gb ist, durch das Wissenspotenzial der am Gefahrguttransport Beteiligten wesentlich dazu beizutragen, Unfälle, die auf mangelnde Beachtung oder Unkenntnis der Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind, zu minimieren.
Der Gb ist eine bestellte Person im Unternehmen, die sicherstellt, dass die entsprechenden Pflichten und Verantwortlichkeiten bei Transporten mit gefährlichen Gütern eingehalten und berücksichtigt werden. Durch Teilnahme an einem Lehrgang bei einer von der IHK anerkannten Bildungsstätte und nach Bestehen der Prüfung erlangt der Gb die notwendige Bescheinigung (GbV-Bescheinigung) durch die IHK.
Die GbV-Bescheinigung (EG-Schulungsnachweis) hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sie muss vor Ablauf der Gültigkeit durch Bestehen einer Verlängerungsprüfung verlängert werden.
Teil 1
Allgemeine Vorschriften.
Teil 2
Klassifizierung.
Teil 3
Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervor-schriften sowie Freistellungen im Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlicher Güter.
Teil 4
Vorschriften für die Verwendung (Auswahl) von Verpackungen und Tanks.
Teil 5
Vorschriften für den Versand.
Teil 6
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks.
IHK-Prüfung

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